Kurtaxe

Kurtaxe

Die Kurtaxe ist von allen Gästen über 18 Jahren zu entrichten, die sich auf dem Gebiet des Gemeindeverbands Mimizan gegen Entgelt aufhält, das heißt, jede Person, die in einem Hotel, einer Ferienwohnung, auf einem Campingplatz, in einem Gästezimmer oder Feriendorf, in einem Apartment-Hotel oder Wohnmobil eine oder mehrere Nächte übernachtet.

Die Kurtaxe ist für alle Aufenthalte zwischen dem 15. June und dem 30. September zu entrichten, und zwar vom Tag der Ankunft bis zum Tag der Abreise.

Ihre Höhe variiert je nach der Kategorie, zu der die Unterkunft gehört, in der Sie übernachten.

Die Kurtaxe wird von dem Vermieter erhoben, der sie anschließend an den Service „taxe de séjour“ des Gemeindeverbands Mimizan weiterleitet.

Von der Kurtaxe ausgenommen sind:

A) Gäste unter 18 Jahren;

B) Saisonarbeiter mit einem Arbeitsvertrag in einer der Gemeinden des Gemeindeverbands;

C) Gäste, die in einer Not- oder vorübergehenden Unterkunft wohnen;

D) Gäste, die in Räumen wohnen, deren Miete unter dem vom Rat des Gemeindeverbands festgesetzten Mindestbetrag liegt.

Die Einnahmen aus der Kurtaxe werden bis auf 10 % (Anteil des Departements) vollständig an die Interkommunale Touristeninformation (Office Intercommunal de Tourisme, OIT) in Mimizan weitergeleitet. Die Kurtaxe stellt die wichtigste Einnahmequelle des OIT dar.

Die Tarife 2023 pro Nacht und Person sind folgende:

 

Kategorie und Art der Unterbringung

 

Tarif

A – Palace-Hotels und alle anderen Unterkünfte

4,40 €

B - Touristische 5-Sterne-Hotels, 5-Sterne-Apartment-Hotels, 5-Sterne-Ferienwohnungen und alle anderen Unterkünfte

3,30 €

C - Touristische 4-Sterne-Hotels, 4-Sterne-Apartment-Hotels, 4-Sterne-Ferienwohnungen und alle anderen Unterkünfte

1,43 €

D Touristische 3-Sterne-Hotels, 3-Sterne-Apartment-Hotels, 3-Sterne-Ferienwohnungen und alle anderen Unterkünfte

1,21 €

E - Touristische 2-Sterne-Hotels, 2-Sterne-Apartment-Hotels, 2-Sterne-Ferienwohnungen, 4- und 5-Sterne-Feriendörfer 

0,99 €

F - Touristische 1-Stern-Hotels, 1-Stern-Apartment-Hotels, 1-Stern-Ferienwohnungen, 1-,2- und 3-Sterne-Feriendörfer, Gästezimmer, Gruppenherberge, Wohnmobil-Stellplätze 

0,83 €

H – Camping- und Wohnmobilplätze mit 3, 4 und 5 Sternen

0,61 €

I – Camping- und Wohnmobilplätze mit 1 und 2 Sternen sowie jede andere Ferienanlage unter freiem Himmel mit vergleichbaren Charakteristika, Yachthäfen

0,22 €

Nicht klassifizierte Unterkunft : 5,5% der Kosten für eine Übernachtung ohne MwSt Obergrenze 4.40 € Nacht / Person 5,5%

 Weitere Informationen zur Kurtaxe erhalten Sie unter:

 Sabrina BAHRI – Communauté de Communes de Mimizan – taxedesejour@cc-mimizan.fr

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